Verpackungsverordnung
Als Unternehmen nehmen wir unsere Verantwortung für den Umweltschutz und die Schonung der natürlichen Ressourcen sehr ernst.
Wir halten uns vollumfänglich an alle gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Verpackungsgesetzes.
Um sicherzustellen, dass unsere Verkaufs- und Versandverpackungen nach der Nutzung fachgerecht recycelt und verwertet werden, sind wir an einem behördlich zugelassenen Dualen System angeschlossen. Zudem sind wir ordnungsgemäß im öffentlichen Register der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit unserer Registrierungsnummer registriert.
Durch die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten tragen wir aktiv dazu bei, wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten und die Umwelt zu entlasten.
Die von uns in Umlauf gebrachten Kartonagen und Tragetaschen dienen dem Transport von Waren und erfüllen folgende gesetzliche Anforderungen:
• Verordnung (EU) 2025/40, Artikel 5 (PPWR)
• Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
• Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung)
• Verordnung 1935/2004/EG
• Druckfarbe: EuPIA Guideline on Printings lnks applied to Food Contact Materials
• Klebstoff: Verordnung (EU) Nr. 10/2011
Sie enthalten keine grenzwertüberschreitenden Mengen an Blei, Quecksilber, Cadmium, Fluor oder Chrom. Sie sind recyclingfähig entsprechend Artikel 5 PPWR.